Lüftung von Wohnräumen die längere Zeit leerstehen
Verfasst: Montag 7. April 2014, 17:53
Habe eine Wohnung die aber vertragsgemäß für 3 Monate leersteht. Die Frage ist ob die Wohnung in dieser Zeit auch gelüftet werden muss, wobei vorausgesetzt ist, dass die Wohnung entsprechend der Witterungsbedingungen auch beheizt wird. Die DIN 4108-6 habe ich mir angesehen, bin aber nicht richtig schlau daraus geworden bzw. habe dazu nichts konkretes gefunden.
Würde mich sehr freuen über eine Hilfe dazu
Michael


Würde mich sehr freuen über eine Hilfe dazu
Michael